MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung): Alles Wichtige einfach erklärt

Die MaBV einfach erklärt: Alle Regelungen zur Makler- und Bauträgerverordnung, MaBV-Prüfung, Zahlungsplan, Bürgschaft und Weiterbildungspflicht im Überblick.

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Allgemeine Ziele der §§ 2–4 MaBV

Die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) bildet einen wichtigen Bestandteil des deutschen Gewerberechts und verfolgt das Ziel, Käufer und Auftraggeber vor finanziellen Risiken bei Bauträgergeschäften zu schützen. Insbesondere die §§ 2 bis 4 der Verordnung regeln, unter welchen Voraussetzungen Bauträger Zahlungen entgegennehmen dürfen. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherung von Kundengeldern, damit Käufer nicht in Vorleistung gehen müssen, ohne dass ausreichende rechtliche Sicherheiten bestehen.

Die gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass Zahlungen erst dann erfolgen dürfen, wenn wesentliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch wird verhindert, dass Kundengelder zweckwidrig verwendet oder im Falle einer Insolvenz des Bauträgers verloren gehen. Gerade im Immobilienbereich, in dem häufig hohe Kaufpreise gezahlt werden, ist dieser Schutz von erheblicher Bedeutung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die MaBV schützt Käufer durch klare gesetzliche Vorgaben zur Sicherung von Kundengeldern und Immobiliengeschäften.
  • Zahlungen dürfen erst erfolgen, wenn Voraussetzungen wie Auflassungsvormerkung, Baugenehmigung und Lastenfreistellung erfüllt sind.
  • Der MaBV Zahlungsplan regelt die Kaufpreisraten entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt.
  • Bauträger unterliegen einer regelmäßigen MaBV Prüfung und müssen gesetzliche Vorgaben zur Verwaltung von Kundengeldern einhalten.
  • Für Makler und Wohnimmobilienverwalter gilt zudem eine MaBV Weiterbildungspflicht, um aktuelles Fachwissen sicherzustellen.

Schutz des Immobilienerwerbers im deutschen Wirtschaftsrecht

Im deutschen Wirtschaftsrecht genießt der Schutz von Immobilienerwerbern einen besonders hohen Stellenwert. Die MaBV ergänzt dabei zahlreiche Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Gewerbeordnung und sorgt für einen umfassenden Schutz während des gesamten Kauf- und Bauprozesses.

Die Paragrafen 2 bis 4 der MaBV, häufig auch im Zusammenhang mit MaBV 3 genannt, regeln insbesondere die Voraussetzungen für die Annahme von Kaufpreiszahlungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Kundengelder ausschließlich dann fließen, wenn der Käufer bereits ausreichend abgesichert ist. Dadurch wird verhindert, dass Bauträger Zahlungen vereinnahmen, obwohl wesentliche rechtliche Voraussetzungen noch fehlen.

Dieser Schutz wird durch klare gesetzliche Vorgaben erreicht. Die vom Käufer geleisteten Zahlungen dürfen nicht frei verwendet werden, sondern müssen ausschließlich dem jeweiligen Bauvorhaben dienen. Gleichzeitig schützt die Verordnung Käufer davor, dass ihre Investition durch finanzielle Schwierigkeiten oder eine Insolvenz des Bauträgers gefährdet wird.

Voraussetzungen für den Empfang von Zahlungen nach § 3

Ein Bauträger darf Zahlungen eines Käufers nur entgegennehmen, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regelungen dienen dazu, das finanzielle Risiko des Erwerbers möglichst gering zu halten.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • ein wirksamer Kaufvertrag,
  • die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch,
  • eine rechtskräftige Baugenehmigung,
  • die gesicherte Lastenfreistellung des Grundstücks.

Erst wenn diese Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, dürfen Zahlungen entgegengenommen werden. Damit schützt die MaBV Käufer vor erheblichen finanziellen Nachteilen.

Eintragungserfordernisse und die Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung gehört zu den wichtigsten Sicherungsinstrumenten beim Immobilienkauf. Sie wird im Grundbuch eingetragen und sichert den Anspruch des Käufers auf die spätere Eigentumsübertragung.

Durch diese Eintragung kann der Bauträger die Immobilie nicht mehr ohne Weiteres an einen anderen Interessenten verkaufen oder anderweitig belasten. Erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung dürfen gemäß den gesetzlichen Vorgaben Zahlungen entgegengenommen werden.

Für Käufer bedeutet dies ein hohes Maß an Sicherheit, da ihr Anspruch auf Eigentumsübertragung rechtlich abgesichert ist.

Sicherung der Lastenfreistellung und amtliche Baugenehmigungen

Neben der Auflassungsvormerkung verlangt die MaBV, dass das Grundstück lastenfrei übertragen werden kann. Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken müssen entweder gelöscht oder ihre Löschung verbindlich zugesichert sein.

Ebenso muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Ohne diese behördliche Genehmigung darf ein Bauvorhaben grundsätzlich nicht begonnen werden. Die Genehmigung bestätigt gleichzeitig, dass das geplante Gebäude den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.

Durch diese gesetzlichen Anforderungen wird gewährleistet, dass Käufer weder versteckte finanzielle Belastungen übernehmen noch in ein rechtlich unsicheres Bauvorhaben investieren.

Verwaltung von Geldern und Vermögenstrennung

Die ordnungsgemäße Verwaltung von Kundengeldern gehört zu den wichtigsten Grundsätzen der MaBV. Bauträger sind verpflichtet, erhaltene Gelder ausschließlich für das jeweilige Bauprojekt einzusetzen und diese nicht mit ihrem eigenen Vermögen zu vermischen.

Diese Vermögenstrennung schafft Transparenz und schützt Käufer vor finanziellen Risiken. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass die eingezahlten Beträge tatsächlich dem vorgesehenen Bauvorhaben zugutekommen.

Gerade bei größeren Bauprojekten trägt diese gesetzliche Regelung erheblich zur finanziellen Sicherheit aller Beteiligten bei und stärkt das Vertrauen in Bauträger und Projektentwickler.

Die Immobilien-Makler-Akademie vermittelt Maklern, Bauträgern und Immobilienexperten praxisnahes Wissen zur MaBV, zur MaBV-Weiterbildungspflicht, zur MaBV Prüfung sowie zur rechtssicheren Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen im Berufsalltag.

Projektbezogene Verwendung von Kundenkapital

Die MaBV verpflichtet Bauträger dazu, erhaltene Kundengelder ausschließlich für das Bauvorhaben zu verwenden, für das sie gezahlt wurden. Dieses Prinzip schützt Käufer davor, dass ihre Zahlungen zur Finanzierung anderer Projekte oder zur Deckung betrieblicher Ausgaben eingesetzt werden. Die zweckgebundene Verwendung der Gelder ist ein wesentlicher Bestandteil des Verbraucherschutzes im Bauträgerrecht.

Für Erwerber bedeutet dies eine deutlich höhere Sicherheit. Die eingezahlten Beträge fließen unmittelbar in die Umsetzung des jeweiligen Bauprojekts und dienen nicht der Finanzierung anderer Bauvorhaben. Dadurch wird das Risiko erheblich reduziert, dass ein Projekt aufgrund finanzieller Engpässe ins Stocken gerät oder gar nicht fertiggestellt werden kann.

Gesetzliche Anforderungen zur Vermögenstrennung nach § 6

Nach § 6 MaBV müssen Bauträger eine strikte Trennung zwischen Kundengeldern und ihrem eigenen Vermögen vornehmen. Diese gesetzliche Vorgabe verhindert, dass Anzahlungen der Käufer für andere Zwecke verwendet werden oder im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Unternehmens verloren gehen.

Die Vermögenstrennung zählt zu den wichtigsten Schutzmechanismen der Verordnung. Sämtliche Kundengelder müssen nachvollziehbar verwaltet und dürfen ausschließlich für das jeweilige Bauvorhaben eingesetzt werden. Dadurch entsteht eine hohe Transparenz gegenüber Käufern, Banken und Aufsichtsbehörden.

Verstöße gegen diese Vorschriften können erhebliche rechtliche Folgen haben und sowohl ordnungsrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zahlungspläne und alternative Sicherungsmaßnahmen

Ratenzahlungspläne nach Baufortschritt

Ein zentraler Bestandteil der MaBV ist der gesetzlich geregelte MaBV Zahlungsplan. Dieser legt fest, dass Käufer den Kaufpreis nicht vollständig im Voraus bezahlen müssen, sondern die Zahlungen entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt erfolgen.

Die einzelnen MaBV Raten orientieren sich an klar definierten Bauabschnitten. Erst wenn ein bestimmter Baufortschritt erreicht wurde, darf die entsprechende Rate verlangt werden. Dieses System schützt Käufer davor, hohe Beträge für Leistungen zu bezahlen, die noch gar nicht erbracht wurden.

Besonders bekannt ist der MaBV-Zahlungsplan 7 Raten. Dabei wird der Kaufpreis auf sieben Bauabschnitte verteilt. Zu diesen zählen etwa Erdarbeiten, Rohbau, Dacheindeckung, Fenster, Innenausbau sowie die vollständige Fertigstellung des Gebäudes. Jeder Bauabschnitt löst erst nach seiner ordnungsgemäßen Ausführung die jeweilige Zahlung aus.

Durch dieses gestaffelte Verfahren wird das wirtschaftliche Risiko des Käufers deutlich reduziert. Gleichzeitig verfügt der Bauträger über eine verlässliche Finanzierung während der gesamten Bauphase.

Die Funktion von Bürgschaften gemäß § 7 MaBV

Nicht in jedem Bauprojekt sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen bereits zu Beginn vollständig erfüllt. Für diese Fälle sieht § 7 der Verordnung eine besondere Sicherheitsleistung vor – die MaBV-Bürgschaft.

Eine Bürgschaft dient dazu, bereits geleistete Zahlungen des Käufers abzusichern. Sollte der Bauträger seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen oder das Bauvorhaben nicht fertigstellen können, besteht für den Erwerber ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge.

Die Bürgschaft wird in der Regel von einer Bank oder Versicherung übernommen und bietet Käufern zusätzliche finanzielle Sicherheit. Gerade bei größeren Neubauprojekten stellt sie eine wichtige Ergänzung zum gesetzlichen Käuferschutz dar.

Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn beispielsweise einzelne Voraussetzungen nach § 3 MaBV noch nicht vollständig erfüllt sind, der Bauträger jedoch dennoch Zahlungen entgegennehmen möchte. In diesen Fällen ersetzt die Bürgschaft die fehlende Sicherheit und schützt die Interessen des Erwerbers.

Rechtliche Gültigkeit und notarielle Pflichten

Nichtigkeit abweichender Vertragsvereinbarungen

Die Vorschriften der MaBV sind zwingendes Recht. Vertragsklauseln, die von den gesetzlichen Anforderungen abweichen und den Käufer benachteiligen, sind nach § 12 MaBV grundsätzlich unwirksam.

Dadurch wird verhindert, dass Bauträger vertraglich Regelungen vereinbaren, welche den gesetzlich vorgesehenen Käuferschutz umgehen. Käufer können sich daher darauf verlassen, dass die wesentlichen Schutzvorschriften auch dann gelten, wenn im Vertrag etwas anderes vereinbart wurde.

Gesetzliche Einhaltungspflichten des beurkundenden Notars

Auch Notare tragen eine besondere Verantwortung bei Bauträgerverträgen. Sie dürfen Verträge nur dann beurkunden, wenn sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Vor der Beurkundung prüfen Notare unter anderem, ob die Regelungen der MaBV vollständig berücksichtigt wurden und der Vertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch wird bereits vor Vertragsabschluss sichergestellt, dass Käufer keine unzulässigen Vereinbarungen unterzeichnen.

Die sorgfältige Prüfung durch den Notar trägt wesentlich zur Rechtssicherheit aller Vertragsparteien bei und verhindert spätere rechtliche Auseinandersetzungen. Gleichzeitig stärkt sie das Vertrauen in den gesamten Immobilienkaufprozess und sorgt dafür, dass die gesetzlichen Schutzmechanismen der MaBV konsequent umgesetzt werden.

Pflichtprüfung und behördliche Berichterstattung

Die MaBV verpflichtet zahlreiche Gewerbetreibende regelmäßig zur Einhaltung umfangreicher Dokumentations- und Prüfpflichten. Wer als Makler, Bauträger oder Baubetreuer nach § 34c Gewerbeordnung tätig ist, muss die gesetzlichen Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung dauerhaft erfüllen und deren Einhaltung nachweisen. Ziel dieser Vorgaben ist es, den Schutz von Verbrauchern zu gewährleisten und einen transparenten sowie rechtssicheren Immobilienmarkt sicherzustellen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser gesetzlichen Anforderungen ist die regelmäßig durchzuführende MaBV-Prüfung. Sie dient dazu, die ordnungsgemäße Verwaltung von Kundengeldern, die Einhaltung der Vermögenstrennung sowie die Umsetzung sämtlicher relevanter Vorschriften der §§ 2 bis 14 MaBV zu kontrollieren. Die Kosten für die Prüfung trägt der jeweilige Gewerbetreibende selbst.

Umfang der Tätigkeiten nach § 34c GewO

Die Vorschriften der MaBV gelten für verschiedene Tätigkeiten im Immobilienbereich. Hierzu gehören insbesondere Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer, die eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung besitzen.

Zu den regulierten Tätigkeiten zählen unter anderem:

  • die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien,
  • der Nachweis von Kauf- oder Mietgelegenheiten,
  • die Vermittlung grundstücksgleicher Rechte,
  • Bauträgertätigkeiten,
  • Baubetreuung für Dritte.

Durch diese gesetzlichen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass Verbraucher während des gesamten Immobiliengeschäfts umfassend geschützt werden und sämtliche Beteiligten nach einheitlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards arbeiten.

Die Gesetzmäßigkeitsprüfung und die Rolle von Wirtschaftsprüfern

Die sogenannte Gesetzmäßigkeitsprüfung überprüft, ob sämtliche Vorschriften der MaBV ordnungsgemäß eingehalten wurden. Diese MaBV Prüfung darf ausschließlich von einem Wirtschaftsprüfer (WP) oder vereidigten Buchprüfer (vBP) durchgeführt werden.

Im Rahmen der Prüfung werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:

  • ordnungsgemäße Verwaltung der Kundengelder,
  • Einhaltung der Vermögenstrennung,
  • korrekte Anwendung des MaBV-Zahlungsplans,
  • ordnungsgemäße Absicherung durch eine MaBV-Bürgschaft, sofern erforderlich,
  • vollständige Dokumentation sämtlicher Zahlungsvorgänge.

Die Prüfer erstellen anschließend einen Prüfungsbericht, der der zuständigen Behörde fristgerecht vorzulegen ist. Dadurch wird gewährleistet, dass Verstöße frühzeitig erkannt und gegebenenfalls behördliche Maßnahmen eingeleitet werden können.

Fristen für die Einreichung der Prüfungsberichte

Der Prüfungsbericht muss grundsätzlich bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Prüfungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden.

Die Einhaltung dieser Frist besitzt große Bedeutung. Wird der Bericht verspätet eingereicht oder fehlt er vollständig, können Bußgelder oder weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen drohen.

Der Prüfungsbericht muss ordnungsgemäß unterschrieben und mit dem entsprechenden Prüfersiegel versehen sein. Dadurch bestätigt der Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlichen Prüfung.

MaBV-Weiterbildungspflicht

Neben den Prüfpflichten besteht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter zusätzlich eine gesetzliche MaBV-Weiterbildungspflicht. Diese verpflichtet Gewerbetreibende dazu, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mindestens 20 Stunden an fachbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Die Weiterbildungspflicht soll sicherstellen, dass Makler und Immobilienverwalter stets über aktuelle gesetzliche Änderungen, neue Rechtsprechung sowie moderne Entwicklungen der Immobilienwirtschaft informiert bleiben. Dadurch profitieren sowohl Unternehmen als auch Verbraucher von einer höheren Beratungsqualität und einer rechtssicheren Betreuung.

MaBV-Weiterbildung

Eine hochwertige MaBV-Weiterbildung umfasst zahlreiche Themenbereiche rund um das Immobilienrecht und die Immobilienwirtschaft. Dazu gehören beispielsweise:

  • Maklerrecht,
  • Bauträgerrecht,
  • Datenschutz,
  • Vertragsrecht,
  • Immobilienbewertung,
  • Finanzierung,
  • Verbraucherschutz,
  • aktuelle Gesetzesänderungen.

Viele Bildungseinrichtungen bieten heute sowohl Präsenzseminare als auch digitale Schulungen an. Dadurch können Makler ihre gesetzlichen Weiterbildungspflichten flexibel erfüllen und gleichzeitig ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern.

Die Immobilien-Makler-Akademie unterstützt Makler, Bauträger und Immobilienverwalter mit praxisnahen Schulungen rund um die MaBV, die MaBV Weiterbildungspflicht, die MaBV Prüfung sowie aktuelle gesetzliche Entwicklungen in der Immobilienbranche.

MaBV-Boxen

Im Zusammenhang mit Schulungen und Fachliteratur begegnet häufig der Begriff MaBV Boxen. Dabei handelt es sich um übersichtlich strukturierte Lern- und Informationsbereiche, in denen einzelne Themen der Makler- und Bauträgerverordnung kompakt dargestellt werden. Solche Boxen erleichtern die Vorbereitung auf Fortbildungen, Prüfungen und den praktischen Berufsalltag.

Gerade komplexe Inhalte wie Vermögenstrennung, Zahlungspläne oder Bürgschaften lassen sich durch diese übersichtliche Darstellung deutlich leichter verstehen und anwenden.

Fazit

Die MaBV zählt zu den wichtigsten gesetzlichen Regelwerken für Makler, Bauträger und Baubetreuer in Deutschland. Sie schützt Käufer durch klare Vorgaben zur Verwaltung von Kundengeldern, regelt den MaBV-Zahlungsplan, definiert die zulässigen MaBV Raten und schafft mit der MaBV-Bürgschaft zusätzliche Sicherheiten für Immobilienerwerber.

Ebenso wichtig sind die regelmäßige MaBV-Prüfung sowie die gesetzliche MaBV Weiterbildungspflicht, die dauerhaft für hohe Qualitätsstandards und Rechtssicherheit in der Immobilienbranche sorgen. Wer die gesetzlichen Anforderungen konsequent erfüllt und sich kontinuierlich durch eine MaBV-Weiterbildung fortbildet, schafft Vertrauen bei Kunden und Behörden gleichermaßen und minimiert gleichzeitig rechtliche sowie wirtschaftliche Risiken.

FAQ – MaBV

Was steht in der MaBV?

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die gesetzlichen Anforderungen für Makler, Bauträger und Baubetreuer. Ihr Hauptziel besteht darin, Käufer und Auftraggeber vor finanziellen Risiken zu schützen. Die Verordnung legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger Zahlungen vom Erwerber entgegennehmen darf und wie diese Gelder abgesichert werden müssen. Darüber hinaus enthält die MaBV Vorschriften zur Verwaltung von Kundengeldern, zur Vermögenstrennung sowie zu Prüfungs- und Dokumentationspflichten. Dadurch wird sichergestellt, dass Immobiliengeschäfte transparent, rechtssicher und im Interesse der Erwerber abgewickelt werden.

Was ist eine MaBV-Prüfung?

Die MaBV-Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle für bestimmte Gewerbetreibende nach § 34c Gewerbeordnung. Sie überprüft, ob Bauträger, Baubetreuer und weitere verpflichtete Unternehmen die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ordnungsgemäß einhalten. Die Prüfung wird von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt und umfasst unter anderem die Verwaltung von Kundengeldern, die Einhaltung gesetzlicher Zahlungsregelungen und die ordnungsgemäße Dokumentation aller Geschäftsvorgänge. Die Prüfung ist grundsätzlich jährlich erforderlich, selbst wenn im Prüfungszeitraum nur ein einziges Bauträgergeschäft durchgeführt wurde.

Was ist eine MaBV-Bürgschaft?

Die MaBV-Bürgschaft nach § 7 MaBV dient dem Schutz des Käufers bei Bauträgerverträgen. Sie sichert den Anspruch des Erwerbers auf Rückzahlung bereits geleisteter Kaufpreiszahlungen, falls der Bauträger seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann oder der Vertrag rückabgewickelt werden muss. Die Bürgschaft wird in der Regel von einer Bank oder Versicherung übernommen und bietet Käufern zusätzliche finanzielle Sicherheit. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Entgegennahme von Zahlungen nach § 3 MaBV noch nicht vollständig erfüllt sind.

Wann ist § 9 MaBV weggefallen?

§ 9 der Makler- und Bauträgerverordnung wurde durch die Verordnung zum Bürokratieabbau vom 11. Dezember 2024 aufgehoben. Die Änderung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderung war es, Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden zu reduzieren. Trotz der Aufhebung von § 9 bleiben die übrigen Schutzvorschriften der MaBV weiterhin bestehen und gewährleisten den Schutz von Käufern und Auftraggebern im Bauträgergeschäft.

Wie viele Raten gibt es nach der MaBV?

Der gesetzliche MaBV Ratenplan sieht grundsätzlich bis zu sieben Zahlungsraten vor. Diese orientieren sich am tatsächlichen Baufortschritt eines Bauvorhabens. Erst nach Abschluss eines bestimmten Bauabschnitts darf der Bauträger die entsprechende Rate verlangen. Dieses System verhindert, dass Käufer den vollständigen Kaufpreis bereits zu Beginn zahlen müssen, und reduziert das finanzielle Risiko erheblich. Die erste Rate wird erst fällig, wenn sämtliche gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen, einschließlich der Bestätigung des Notars, erfüllt sind.

Was besagt § 7 MaBV?

§ 7 MaBV regelt die sogenannte Bürgschaftslösung. Sie ermöglicht es Bauträgern, unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungen vom Käufer entgegenzunehmen, obwohl die Voraussetzungen des § 3 MaBV noch nicht vollständig erfüllt sind. Voraussetzung hierfür ist, dass eine geeignete Bürgschaft gestellt wird, welche die Rückzahlungsansprüche des Käufers absichert. Dadurch wird sichergestellt, dass der Erwerber auch bei Problemen während des Bauvorhabens finanziell geschützt bleibt.

Wann ist eine Negativerklärung nach der MaBV erforderlich?

Eine Negativerklärung ist erforderlich, wenn ein nach § 34c GewO erlaubnispflichtiger Gewerbetreibender im jeweiligen Kalenderjahr keine prüfungspflichtigen Tätigkeiten nach der MaBV ausgeübt hat. In diesem Fall muss keine vollständige MaBV-Prüfung erfolgen. Stattdessen ist der zuständigen Behörde spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres eine Negativerklärung vorzulegen, mit der bestätigt wird, dass keine entsprechenden Geschäfte durchgeführt wurden.

Welche Pflichten hat ein Bauträger?

Ein Bauträger übernimmt zahlreiche gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Käufer. Dazu gehört insbesondere die Pflicht, das Grundstück lastenfrei bereitzustellen, alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und das Bauvorhaben entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen fachgerecht auszuführen. Ferner muss der Bauträger die Vorschriften der MaBV einhalten, Kundengelder ordnungsgemäß verwalten und die gesetzlichen Zahlungsregelungen beachten. Ziel dieser Pflichten ist es, den Käufer vor finanziellen und rechtlichen Risiken zu schützen.

Was ist eine MaBV-Rate?

Eine MaBV-Rate bezeichnet einen Teilbetrag des Kaufpreises, den der Bauträger entsprechend dem gesetzlichen Zahlungsplan verlangen darf. Die einzelnen Raten orientieren sich am tatsächlichen Baufortschritt und werden erst nach Abschluss bestimmter Bauleistungen fällig. Dieses System schützt Käufer davor, für noch nicht erbrachte Leistungen zu bezahlen. Fehler im MaBV-Ratenplan können dazu führen, dass Zahlungen unzulässig werden oder sich die Finanzierung eines Bauprojekts verzögert.

Was regelt die Makler- und Bauträgerverordnung?

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt wesentliche Bereiche der Immobilienwirtschaft in Deutschland. Sie enthält Vorschriften für Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer und schafft einen rechtlichen Rahmen für sichere und transparente Immobiliengeschäfte. Dazu gehören Regelungen über die Annahme und Absicherung von Kundengeldern, gesetzliche Zahlungspläne, Prüfungs- und Dokumentationspflichten sowie Vorgaben zur ordnungsgemäßen Verwaltung von Vermögenswerten. Durch diese umfassenden Regelungen stärkt die MaBV den Verbraucherschutz und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei Immobilienkäufen und Bauvorhaben.

Quelle:

MaBV.pdf

MaBV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der Immobilienwirtschaft; Recht - Steuern - Marketing - Finanzierung - Bestandsmanagement - Projektentwicklung; 2013; ISBN: 9783658016586, 3658016582

Der Bauvertrag in der Praxis für Verwalter und Bauträger 2003

MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung): Alles Wichtige einfach erklärt

Die MaBV einfach erklärt: Alle Regelungen zur Makler- und Bauträgerverordnung, MaBV-Prüfung, Zahlungsplan, Bürgschaft und Weiterbildungspflicht im Überblick.

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