Maklerrecht: Rechte, Pflichten und Maklervertrag einfach erklärt

Maklerrecht verständlich erklärt: Erfahren Sie, was beim Maklervertrag, bei Provision, Kündigung, Haftung und den Pflichten von Maklern gilt.

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Das Maklerrecht umfasst sämtliche Bestimmungen, die sich auf die Tätigkeit eines Maklers beziehen, welcher als Vermittler eine Gelegenheit zum Vertragsabschluss zwischen Parteien herbeiführt. Sie kennen dies primär aus dem Immobilienhandel, wo Makler etwa Mieter und Vermieter oder Käufer und Verkäufer zusammenbringen, um einen Vertrag zu ermöglichen.

Mit der Immobilien-Makler-Akademie erhalten Immobilienmakler fundiertes Fachwissen rund um das Maklerrecht, aktuelle gesetzliche Entwicklungen sowie praxisnahe Informationen, um rechtssicher und erfolgreich in der Immobilienwirtschaft tätig zu sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Maklerrecht regelt die Rechte und Pflichten von Maklern und Auftraggebern.
  • Die gesetzlichen Grundlagen stehen in den §§ 652 ff. BGB.
  • Makler können bei Betrug, Falschangaben oder Urkundenfälschung strafbar sein.
  • Ein Maklervertrag kann je nach Vertragsart gekündigt oder widerrufen werden.
  • Makler haften für falsche oder verschwiegene Informationen.
  • Ein privater Verkauf ist nur abhängig von der Art des Maklervertrags möglich.
  • Eine Maklerprovision von 1 % gilt im Immobilienbereich als vergleichsweise niedrig.
  • Bestechung und Bestechlichkeit sind auch für Makler strafbar.

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsquellen

Die Rolle des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Ein eigenständiges Maklergesetz existiert in Deutschland nicht. Die zentralen Bestimmungen, welche den Maklerlohn regeln, finden Sie stattdessen in den Paragrafen 652 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Bedeutung des Richterrechts in der Rechtsprechung

Ferner prägt das Richterrecht das Maklerrecht maßgeblich. Viele Details und spezifische Auslegungen werden fortlaufend in gerichtlichen Prozessen entschieden und entwickeln sich stetig weiter. Dieses Richterrecht ist von entscheidender Bedeutung, da es die Lücken füllt, die das BGB offen lässt, und die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften auf konkrete Sachverhalte detailliert. Sie finden hier Präzedenzfälle, die bei der Auslegung von Maklerverträgen und der Bewertung von Provisionsansprüchen herangezogen werden, was eine dynamische Rechtsentwicklung zur Folge hat.

Differenzierung der Maklertätigkeiten

Innerhalb des Maklerrechts existiert eine klare Unterscheidung zwischen zwei Haupttypen von Maklern, deren Tätigkeitsfelder und damit verbundene Pflichten sich maßgeblich voneinander abgrenzen. Die genaue Klassifizierung ist nicht nur akademischer Natur, sondern hat direkte Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen und, weitaus wichtiger, auf die Entstehung und Höhe des Provisionsanspruchs. Sie müssen verstehen, dass die juristische Einordnung Ihrer Rolle als Makler die Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte bildet.

Der Nachweismakler: Voraussetzungen und Nachweispflichten

Als Nachweismakler müssen Sie lediglich ein konkretes Objekt sowie Namen und Anschrift potenzieller Vertragspartner benennen. Ihre Aufgabe ist es, die Möglichkeit zum Vertragsabschluss aufzuzeigen, ohne aktiv in die Verhandlungen einzugreifen. Der Nachweis muss so präzise sein, dass der Kunde direkt Kontakt aufnehmen kann.

Der Vermittlungsmakler: Einwirkung auf potenzielle Vertragspartner

Hingegen wirkt der Vermittlungsmakler aktiv auf den Vertragsabschluss hin. Sie müssen über den reinen Nachweis hinausgehen und die Parteien zusammenführen, um die Verhandlungen zu fördern. Ihre Tätigkeit umfasst die bewusste und zielgerichtete Einflussnahme auf potenzielle Vertragspartner.

Ihre Rolle als Vermittlungsmakler erfordert eine engagierte und proaktive Beteiligung am Zustandekommen des Hauptvertrags. Dies kann die Organisation von Besichtigungsterminen, die Moderation von Preisverhandlungen oder die Unterstützung bei der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen umfassen. Es geht darum, Hindernisse aus dem Weg zu räumen und die Parteien durch gezielte Kommunikation und Beratung zu einem Konsens zu führen, der zum Abschluss des beabsichtigten Vertrages führt.

Rechtliche Folgen der Tätigkeitsbezeichnung für die Vergütung

Die korrekte Bezeichnung Ihrer Tätigkeit im Vertrag ist entscheidend für den Provisionsanspruch. Ein Nachweismakler erhält seine Provision bereits mit dem Nachweis, wohingegen ein Vermittlungsmakler erst bei erfolgreicher Vermittlung vergütet wird. Diese Unterscheidung ist für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche unerlässlich.

Sie müssen bedenken, dass die vertraglich festgelegte Bezeichnung Ihrer Maklertätigkeit die Basis für die gerichtliche Beurteilung Ihres Provisionsanspruchs bildet. Weicht Ihre tatsächliche Leistung von der im Maklervertrag festgelegten Rolle ab, kann dies zu Schwierigkeiten bei der Einforderung der Provision führen. Ein Gericht wird genau prüfen, ob Sie als Nachweismakler lediglich einen Nachweis erbracht oder als Vermittlungsmakler aktiv auf den Vertragsabschluss hingewirkt haben, um über die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung zu entscheiden.

Zustandekommen und Form des Maklervertrages

Der Maklervertrag entsteht durch die übereinstimmende Willenserklärung von Makler und Interessent, also durch Angebot und Annahme. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Sie als Interessent auf einen Vorschlag des Maklers eingehen und eine konkrete Immobilie besichtigen. Für den erfolgreichen Abschluss eines Maklervertrages bei Immobilienverkäufen gibt es in der Regel keine strengen Formvorschriften, was eine mündliche Vereinbarung prinzipiell ermöglicht.

Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten und Besichtigungen

Oftmals kommt ein Maklervertrag auch durch Ihr schlüssiges Verhalten zustande. Wenn Sie, nachdem Ihnen eine Maklerleistung angeboten wurde, eine Immobilie besichtigen, kann dies als konkludente Annahme des Maklerangebots gewertet werden. Ihre aktive Teilnahme an einer Besichtigung signalisiert hierbei Ihren Willen, die Dienste des Maklers in Anspruch zu nehmen.

Die gesetzliche Aufklärungspflicht über das Widerrufsrecht

Als Verbraucher steht Ihnen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, Sie über dieses Recht und die damit verbundenen Fristen umfassend aufzuklären. Diese Belehrung muss vor dem Zustandekommen des Vertrages erfolgen.

Diese Aufklärungspflicht ist nicht nur eine Formalität, sondern eine wesentliche Verbraucherschutzmaßnahme. Sie soll Ihnen ermöglichen, innerhalb einer bestimmten Frist von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen. Die Belehrung muss klar und verständlich formuliert sein und alle relevanten Informationen zum Widerruf enthalten, einschließlich der Widerrufsfrist von 14 Tagen und der Möglichkeit, den Widerruf schriftlich zu erklären.

Formvorschriften nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG)

Im Gegensatz zu Kaufimmobilien, für die keine strikte Formvorschrift besteht, schreibt § 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG) für die Vermittlung von Mietwohnungen die Textform vor. Diese Regelung dient dem Schutz der Wohnungssuchenden und soll für Transparenz sorgen.

Die Einhaltung der Textform bedeutet, dass der Maklervertrag für Mietobjekte schriftlich fixiert sein muss, wobei eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend erforderlich ist; eine E-Mail oder ein Fax können hier ausreichen. Wesentlich ist, dass die Vertragsparteien und die wesentlichen Vertragsinhalte eindeutig erkennbar sind. Diese Vorschrift nach § 2 WoVermRG stellt sicher, dass Sie als Mieter eine klare Dokumentation über die Vereinbarung mit dem Makler haben, was spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten vermeiden hilft.

Inhalte und Bestandteile eines Maklervertrages

Identifikation der Vertragsparteien und des Objekts

Zunächst sind die Namen der Vertragsparteien, also des Auftraggebers und des Maklers, klar zu benennen. Ebenso unerlässlich ist die präzise Beschreibung des zu vermarktenden Objekts, um Missverständnisse zu vermeiden.

Festlegung von Preisvorstellungen und Maklerpflichten

Der Maklervertrag muss den Angebotspreis des Objekts sowie die vereinbarte Provision genau festlegen. Eine detaillierte Definition der Maklerpflichten ist für den späteren Provisionsanspruch unerlässlich.

Sie sollten sicherstellen, dass die im Vertrag aufgeführten Pflichten des Maklers spezifisch und messbar sind. Dies beinhaltet etwa die Art und Weise der Vermarktung, die Häufigkeit von Besichtigungen oder die Erstellung von Exposés. Ohne diese präzisen Angaben kann es im Streitfall schwierig werden, den Provisionsanspruch des Maklers zu beurteilen oder gar durchzusetzen.

Regelungen zur Vertragslaufzeit und außerordentlichen Kündigung

Die Vertragslaufzeit, die in der Regel drei bis sechs Monate beträgt, muss explizit im Maklervertrag festgehalten werden. Auch die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung sollten Sie definieren.

Eine klare Regelung der Vertragslaufzeit schützt beide Seiten vor Unsicherheiten. Es ist ratsam, auch die Umstände zu benennen, unter denen eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses möglich ist, beispielsweise bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen einer Partei oder bei Nichterfüllung bestimmter Leistungszusagen durch den Makler. Solche Klauseln bieten Ihnen Rechtssicherheit und Transparenz.

Die Maklerprovision: Vergütung und Kostentragung

Definition von Provision, Courtage und Gebühr

Die Maklerprovision, oft auch als Courtage oder Gebühr bezeichnet, stellt die Vergütung dar, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung eines Geschäfts erhält. Sie ist üblicherweise ein Prozentsatz des Kauf- oder Mietpreises.

Regionale Unterschiede und gesetzliche Provisionsverteilung

Diese Provision ist in ihrer Höhe nicht gesetzlich fixiert und variiert daher je nach Bundesland. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern ist die Übertragung der Kosten auf den Käufer oft gesetzlich geregelt.

Die Höhe der Maklerprovision kann beträchtliche Unterschiede aufweisen, abhängig von der Region, in der Sie eine Immobilie kaufen oder mieten möchten. In einigen Bundesländern ist es etwa üblich, dass der Käufer beim Erwerb eines Einfamilienhauses einen Großteil oder die gesamte Provision trägt, während in anderen Regionen eine hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer gängiger ist. Diese regionalen Gepflogenheiten sind zwar nicht bundesweit einheitlich festgeschrieben, werden jedoch oft durch lokale Traditionen und, im Falle von Einfamilienhäusern, durch spezifische gesetzliche Regelungen zur Kostenübertragung geprägt.

Das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung

Seit Juni 2015 gelten für die Vermietung von Wohnungen spezifische neue Regelungen, bekannt als das Bestellerprinzip. Dieses Prinzip regelt klar, wer die Maklerprovision zu tragen hat.

Das Bestellerprinzip wurde mit dem Ziel eingeführt, Mieter bei der Anmietung von Wohnungen finanziell zu entlasten. Es besagt, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Beauftragen Sie als Vermieter einen Makler mit der Suche nach einem Mieter, tragen Sie die Kosten der Provision. Suchen Sie als Mieter aktiv eine Wohnung und beauftragen einen Makler, der Ihnen dann eine passende Immobilie vermittelt, so sind Sie der Kostenträger. Diese Regelung, die seit Juni 2015 in Kraft ist, hat die Praxis der Wohnungsvermittlung maßgeblich verändert und schafft mehr Transparenz bei der Kostenverteilung.

Voraussetzungen für den Provisionsanspruch des Maklers

Damit ein Makler einen Anspruch auf Provision hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählen unter anderem ein wirksamer Maklervertrag sowie der Nachweis der Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss.

Ein Makler kann seine Provision nur dann beanspruchen, wenn ein gültiger Maklervertrag mit Ihnen besteht und seine Tätigkeit ursächlich für den erfolgreichen Abschluss des Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) war. Es reicht also nicht aus, dass der Makler lediglich auf die Immobilie aufmerksam gemacht hat; er muss aktiv zur Herbeiführung des Vertragsabschlusses beigetragen haben. Dieser Kausalzusammenhang, das heißt der direkte Zusammenhang zwischen der Maklerleistung und dem Zustandekommen des Vertrages, muss gegeben sein, damit der Provisionsanspruch entsteht.

Fazit

Das Maklerrecht wird kontinuierlich durch neue Gesetze und Urteile weiterentwickelt. Auch wenn sich seit Maklerrecht 2020 zahlreiche Regelungen verändert und konkretisiert haben, bleiben das Bürgerliche Gesetzbuch und die Rechtsprechung die wichtigsten Grundlagen für Makler und Auftraggeber. 

FAQ – Maklerrecht 

Was ist Maklerrecht?

Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Immobilienmaklern und ihren Auftraggebern. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten Makler, Verkäufer, Käufer, Vermieter oder Mieter haben und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Maklerprovision entsteht. Ferner enthält das Maklerrecht Vorschriften zu Maklerverträgen, Informationspflichten, Haftungsfragen sowie zur ordnungsgemäßen Vermittlung von Immobilien. Ziel ist es, für beide Vertragsparteien Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen und Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.

Wann macht sich ein Makler strafbar?

Ein Immobilienmakler macht sich strafbar, wenn er gegen geltendes Recht verstößt und vorsätzlich rechtswidrig handelt. Dazu gehört etwa Betrug durch das bewusste Verschweigen erheblicher Mängel oder durch falsche Angaben zu Wohnfläche, Energieausweis, Mietverhältnissen oder anderen wichtigen Eigenschaften einer Immobilie. Ebenso können Urkundenfälschung, Untreue oder die Veruntreuung von Kundengeldern strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr können strafbar sein. Neben strafrechtlichen Folgen drohen Schadensersatzansprüche, der Verlust der Maklererlaubnis sowie erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Wie komme ich aus einem Maklervertrag wieder raus?

Ob und wie Sie einen Maklervertrag beenden können, hängt von der jeweiligen Vertragsart ab. Bei einem einfachen Maklervertrag ist eine Kündigung in der Regel unkompliziert möglich. Bei einem Alleinauftrag oder qualifizierten Alleinauftrag gelten häufig feste Laufzeiten und vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen. Wurde der Vertrag online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen zudem ein gesetzliches Widerrufsrecht. Liegt ein wichtiger Grund vor, beispielsweise eine erhebliche Pflichtverletzung des Maklers, kann unter Umständen auch eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Vor einer Kündigung sollte der Vertrag sorgfältig geprüft werden, um unnötige Kosten oder Provisionsansprüche zu vermeiden.

Wo ist das Maklerrecht geregelt?

Die gesetzlichen Grundlagen des Maklerrechts finden sich in den §§ 652 bis 656d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort werden unter anderem der Provisionsanspruch, der Maklervertrag und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung geregelt. Da die gesetzlichen Vorschriften vergleichsweise kurz gehalten sind, wird das Maklerrecht zusätzlich durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen konkretisiert. Besonders beim Verkauf von Wohnimmobilien gelten seit der Reform des Maklerrechts im Jahr 2020 neue Regelungen zur Verteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer. Dadurch wurden die Rechte von Verbrauchern deutlich gestärkt.

Welche Nachteile hat ein Maklervertrag?

Ein Maklervertrag bietet viele Vorteile, kann jedoch auch einige Nachteile mit sich bringen. Häufig fällt eine Maklerprovision an, die je nach Bundesland und Vertragsgestaltung mehrere Prozent des Kaufpreises betragen kann. Außerdem können insbesondere Alleinaufträge den Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum an einen Makler binden. Ist die Zusammenarbeit unzufriedenstellend, lässt sich der Vertrag nicht immer sofort beenden. Ferner hängt der Verkaufserfolg stark von der Kompetenz, Erfahrung und Marktkenntnis des beauftragten Maklers ab. Wer einen Maklervertrag abschließt, sollte daher die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen und einen seriösen Immobilienmakler auswählen.

Sind 1 % Maklergebühren hoch?

Eine Maklerprovision von lediglich 1 % gilt im Immobilienbereich grundsätzlich als eher niedrig. In Deutschland liegen die üblichen Provisionen beim Verkauf von Wohnimmobilien – je nach Bundesland und Vereinbarung – meist deutlich höher. Besonders bei hochwertigen Immobilien oder großen Investitionsobjekten können jedoch individuelle Provisionsmodelle vereinbart werden. Ob 1 % tatsächlich günstig ist, hängt letztlich vom Leistungsumfang des Maklers ab. Entscheidend ist nicht allein die Höhe der Provision, sondern ob der Makler einen professionellen Service, eine realistische Wertermittlung, hochwertige Vermarktung und eine erfolgreiche Verkaufsabwicklung bietet.

Wofür kann ein Makler haftbar gemacht werden?

Ein Immobilienmakler kann für fehlerhafte oder unvollständige Informationen haftbar gemacht werden, wenn dadurch einem Kunden ein Schaden entsteht. Dazu gehören etwa falsche Angaben zur Wohnfläche, zum Baujahr, zu bestehenden Mietverhältnissen oder zu bekannten Mängeln der Immobilie. Erkennt ein Makler später, dass frühere Angaben falsch waren, muss er diese unverzüglich korrigieren. Verletzt er seine Aufklärungs- oder Beratungspflichten, können Schadensersatzansprüche entstehen. Die Haftung richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Kann man den Makler umgehen?

Ob ein Makler umgangen werden kann, hängt von den vertraglichen und rechtlichen Voraussetzungen ab. Hat der Makler den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer hergestellt und war seine Tätigkeit ursächlich für den späteren Kaufvertrag, bleibt der Provisionsanspruch häufig bestehen. Ein bewusster Versuch, den Makler nach erfolgreicher Vermittlung auszuschließen, kann daher trotz eines späteren Direktgeschäfts zur Zahlung der vereinbarten Provision führen. Anders kann die Situation bei einem einfachen Maklervertrag aussehen, wenn der Eigentümer selbst einen Käufer findet und der Makler daran nicht beteiligt war. Maßgeblich sind immer die konkreten Vertragsbedingungen und die tatsächlichen Umstände des Verkaufs.

Ist Maklerbestechung strafbar?

Ja, Bestechung oder Bestechlichkeit kann auch im Kontext der Tätigkeit eines Maklers strafbar sein. Nach § 299 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer im geschäftlichen Verkehr Vorteile anbietet, verspricht, fordert oder annimmt, um sich oder einem Dritten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Zahlungen oder sonstige Vorteile, die zu einer bevorzugten Behandlung führen sollen. Je nach Einzelfall können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen. Ferner kann ein solches Verhalten erhebliche zivilrechtliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Darf ich mein Haus trotz Maklervertrag selbst verkaufen?

Ob Sie Ihr Haus selbst verkaufen dürfen, richtet sich nach der Art des abgeschlossenen Maklervertrags. Bei einem einfachen Maklervertrag können Sie grundsätzlich selbst einen Käufer finden und die Immobilie ohne Makler verkaufen, ohne eine Provision zahlen zu müssen. Anders sieht es bei einem Alleinauftrag oder qualifizierten Alleinauftrag aus. Dort verpflichten Sie sich häufig, den Verkauf ausschließlich über den beauftragten Makler abzuwickeln oder selbst gefundene Interessenten an ihn weiterzuleiten. Wer gegen diese Vereinbarungen verstößt, riskiert unter Umständen die Zahlung einer Maklerprovision oder Schadensersatz. Deshalb sollte der Maklervertrag vor einem privaten Verkauf sorgfältig geprüft werden.

Quelle:

§ 652 BGB - Einzelnorm

Maklerrecht; Von Detlev Fischer · 2025; ISBN: 9783800597833, 3800597837

Rechtshandbuch für die Immobilienpraxis; Erwerb, Entwicklung, Bestandshaltung, Vermarktung 2011; ISBN: 9783800643981, 3800643987

Maklerrecht: Rechte, Pflichten und Maklervertrag einfach erklärt

Maklerrecht verständlich erklärt: Erfahren Sie, was beim Maklervertrag, bei Provision, Kündigung, Haftung und den Pflichten von Maklern gilt.

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