Weiterbildung nach §34c Makler – gesetzliche Pflicht, praxisrelevant und karrierefördernd

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Weiterbildung nach §34c Makler mit der Immobilien-Makler-Akademie – praxisnah, flexibel und anerkannt.

Als Immobilienmakler unterliegen Sie der gesetzlichen Makler-Weiterbildungspflicht gemäß § 15b MaBV. Diese verpflichtet Sie, alle drei Kalenderjahre mindestens 20 Stunden Weiterbildung pro erlaubnispflichtiger Tätigkeit zu absolvieren – eine zentrale Vorgabe der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Die sogenannte Weiterbildung 34c Makler betrifft nicht nur die Inhaber der Erlaubnis, sondern auch Mitarbeiter, die unmittelbar an der Vermittlung oder Verwaltung beteiligt sind. Damit wird sichergestellt, dass Fachwissen, rechtliche Kenntnisse und berufliche Kompetenz stets auf dem aktuellen Stand bleiben.

Die Immobilien-Makler-Akademie unterstützt Sie dabei, Ihre Weiterbildung 34c Makler effizient und gesetzeskonform zu absolvieren – mit praxisnahen Kursen, anerkannten Zertifikaten und flexiblen Online-Formaten für Makler und Verwalter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Weiterbildung 34c Makler ist gesetzlich vorgeschrieben gemäß § 15b MaBV.
  • Immobilienmakler müssen innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren.
  • Die Pflicht gilt auch für Mitarbeiter, die in der Vermittlung oder Verwaltung tätig sind.
  • Ziel ist die Sicherstellung von Fachwissen, Rechtssicherheit und Qualität in der Immobilienbranche.
  • Die Immobilien-Makler-Akademie bietet praxisnahe, anerkannte und flexible Kurse – online oder in Präsenz.
  • Teilnehmer erhalten geprüfte Zertifikate und rechtssichere Nachweise.
  • Eine regelmäßige Fortbildung Makler 34c schützt die Gewerbeerlaubnis und stärkt das Vertrauen der Kunden.
  • Durch gezielte Weiterbildung steigern Makler ihre Kompetenz, Marktchancen und Reputation.

Rechtliche Grundlage und Bedeutung

Die Fortbildung Makler 34c ist gesetzlich im § 34c GewO geregelt und wird durch die MaBV konkretisiert. Diese Vorschrift definiert die Weiterbildung 34c Makler als verpflichtende Maßnahme zur Qualitätssicherung in der Immobilienbranche. Wer sowohl als Immobilienmakler als auch als Wohnimmobilienverwalter tätig ist, muss die geforderte Weiterbildung Immobilienmakler 34c jeweils separat nachweisen. Jede Tätigkeit erfordert 20 Stunden qualifizierte Fortbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.

Inhalte und Qualitätsanforderungen

Die Inhalte der Weiterbildung 34c Makler richten sich nach Anlage 1 zu § 15b MaBV und umfassen unter anderem:

  • Maklerrecht und Vertragsrecht
  • Verbraucherschutz und Datenschutz
  • Steuerrecht und Haftungsfragen
  • WEG- und Mietrecht
  • Energieeinsparverordnung

Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen systematisch geplant, praxisnah aufgebaut und von qualifizierten Dozenten durchgeführt werden. Diese Anforderungen ergeben sich aus Anlage 2 MaBV und stellen sicher, dass jede Fortbildung Makler 34c praxisrelevant und rechtssicher umgesetzt wird.

Durchführungsformen der Weiterbildung

Die Weiterbildung Makler 34c kann als Präsenzveranstaltung, begleitetes Selbststudium oder betriebsinterne Maßnahme erfolgen. Entscheidend ist, dass das gewählte Format eine Lernerfolgskontrolle beinhaltet – nur dann wird die Maßnahme anerkannt. Viele Bildungsträger bieten heute flexible Online-Kurse an, die sowohl für Einzelmakler als auch für größere Immobilienunternehmen geeignet sind.

Wichtig: Sie müssen Nachweise über Inhalte, Dauer und Lernerfolg gemäß Anlage 3 MaBV führen und mindestens fünf Jahre aufbewahren.

Dokumentationspflicht und Nachweiserfordernisse

Alle Nachweise zur Weiterbildung 34c Makler, wie Teilnahmebescheinigungen, Stundenübersichten oder Prüfungsprotokolle, müssen sorgfältig dokumentiert werden. Behörden dürfen jederzeit eine unentgeltliche Erklärung nach Anlage 3 anfordern. Werden Nachweise nicht erbracht oder die Weiterbildung Makler 34c nicht ordnungsgemäß absolviert, drohen Verwarnungen, Bußgelder oder sogar der Entzug der Gewerbeerlaubnis. Daher ist eine lückenlose Aufzeichnung und Aufbewahrung aller Unterlagen unerlässlich.

Praktische Umsetzung und Nutzen

Die Weiterbildung Immobilienmakler 34c ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil. Sie sorgt für mehr Rechtssicherheit, stärkt die Kundenkommunikation und verbessert die Vermittlungsprozesse. Gut geschulte Makler vermeiden Haftungsrisiken, erkennen Marktveränderungen frühzeitig und steigern ihre Abschlussquote. Besonders effektiv sind Kurse, die rechtliche Inhalte mit praktischen Fallstudien und digitalen Tools kombinieren – so wird die Fortbildung Makler 34c zur Investition in Qualität und Reputation.

Fazit

Die Weiterbildung 34c Makler ist ein wesentlicher Bestandteil professioneller Maklertätigkeit. Sie stellt sicher, dass Sie fachlich, rechtlich und organisatorisch auf dem neuesten Stand bleiben. Die Einhaltung der Makler-Weiterbildungspflicht stärkt Ihre Marktposition, schützt Ihre Gewerbeerlaubnis und fördert Vertrauen bei Kunden. Planen Sie Ihre Weiterbildung Makler 34c frühzeitig, wählen Sie qualitätsgesicherte Anbieter und dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen sorgfältig – so erfüllen Sie alle Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung Weiterbildungspflicht und profitieren zugleich von gesteigerter Kompetenz und Reputation.

Häufige Fragen zur Weiterbildung nach §34c Makler

Was brauche ich für den § 34c GewO?

Um eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO zu erhalten, müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Situation belegen. Dazu gehört zunächst der vollständig ausgefüllte Antrag bei der zuständigen Behörde, meist dem Gewerbe- oder Ordnungsamt. Hinzu kommen Kopien Ihres Personalausweises oder Reisepasses als Identitätsnachweis. Ebenso verlangt die Behörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt sowie vom zuständigen Steueramt, um sicherzustellen, dass keine Steuerschulden vorliegen.Darüber hinaus ist ein Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts erforderlich, um zu bestätigen, dass gegen Sie keine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Schließlich muss auch eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts vorgelegt werden, die bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren gegen Sie läuft. Erst wenn alle Dokumente vollständig und aktuell sind, kann die Behörde Ihre Zuverlässigkeit prüfen und über die Erteilung der Maklererlaubnis entscheiden.

Wie teuer ist eine Maklerlizenz?

Die Kosten für die Erteilung der Maklerlizenz nach § 34c GewO unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. In Städten wie Hamburg bewegen sich die Gebühren zwischen 120 Euro und 820 Euro, abhängig von der Art und dem Umfang der beantragten Tätigkeit – beispielsweise ob Sie ausschließlich als Makler oder zusätzlich als Bauträger oder Verwalter tätig sein wollen. Hinzu können Kosten für beglaubigte Unterlagen, Führungszeugnisse und Auskünfte kommen. Insgesamt sollten Antragsteller mit einem Gesamtbetrag zwischen 300 und 1.000 Euro rechnen. Diese Investition bildet die Grundlage, um legal und professionell als Immobilienmakler tätig zu werden.

Welche Qualifikationen braucht man als Makler?

Für den Beruf des Immobilienmaklers ist keine klassische Berufsausbildung vorgeschrieben, was den Einstieg besonders für Quereinsteiger attraktiv macht. Voraussetzung ist lediglich der Gewerbeschein sowie die Maklererlaubnis nach § 34c GewO. Dennoch ist fundiertes Fachwissen entscheidend, um auf dem Markt erfolgreich zu bestehen. Daher empfiehlt sich der Besuch einer gezielten Weiterbildung oder eines IHK-Zertifikatslehrgangs, um Kenntnisse in Bereichen wie Immobilienrecht, Wertermittlung, Vertrieb und Finanzierung zu erwerben. Professionelle Anbieter wie die Immobilien-Makler-Akademie unterstützen angehende Makler mit praxisorientierten Kursen und Seminaren, die optimal auf den Berufsalltag vorbereiten.

Wie lange dauert ein Maklerschein?

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, prüft die zuständige Behörde Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und fachliche Eignung. Diese Prüfung kann – abhängig von der Auslastung der Behörde – zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen dauern. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie Ihre Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO zusammen mit dem Gebührenbescheid. Damit dürfen Sie offiziell als Immobilienmakler arbeiten. Es empfiehlt sich, die Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was kostet ein § 34c GewO-Antrag?

Die Gebühren für den § 34c-Antrag hängen von der Art der Tätigkeit ab. Wer beispielsweise die Verwaltung von Wohnimmobilien beantragt, zahlt in der Regel rund 400 Euro. Für die umfassendere Erlaubnis zur Vermittlung von Grundstücken, Wohn- oder Gewerberäumen sowie für Wohnimmobilienverwalter fällt eine Gesamtgebühr von etwa 510 Euro an. Diese Gebühren gelten pro Antragsteller; wer mehrere Tätigkeitsbereiche abdecken will, muss mit entsprechend höheren Kosten rechnen.

Ist 34C eine große Oberweite?

Diese Frage bezieht sich nicht auf die Gewerbeerlaubnis, sondern auf BH-Größen. Die Bezeichnung 34C bedeutet eine Unterbrustweite von 34 Zoll (ca. 75 cm) und ein C-Körbchen, das einer mittleren Brustgröße entspricht – also weder besonders klein noch groß. Sie gehört zu den häufigsten Größen und steht für eine ausgewogene, elegante Passform.

Welchen Schein braucht man als Immobilienmakler?

Jeder, der gewerbsmäßig Immobilien vermittelt oder verkauft, benötigt eine offizielle Maklererlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Diese Erlaubnis stellt sicher, dass Sie rechtlich befugt sind, Verträge über Grundstücke, Wohnungen oder gewerbliche Räume zu vermitteln oder entsprechende Nachweise zu erbringen. Ohne diese Lizenz drohen empfindliche Bußgelder oder ein Berufsverbot. Daher ist der 34c-Schein die zentrale Voraussetzung für jede legale Tätigkeit als Immobilienmakler.

Wie viel verdient man als Makler?

Das Einkommen eines Immobilienmaklers hängt stark von Erfahrung, Region und Erfolg ab. Berufseinsteiger verdienen häufig zwischen 2.500 und 3.500 Euro brutto im Monat, während erfahrene Makler mit eigenem Kundenstamm 5.000 bis 10.000 Euro oder mehr erzielen können. Erfolgreiche Immobilienmakler mit exklusiven Objekten oder in Metropolen wie München oder Berlin erreichen durch Provisionen deutlich höhere Einkommen. Wichtig ist, dass die Vergütung meist leistungsabhängig ist – das bedeutet: Je mehr Objekte Sie erfolgreich vermitteln, desto höher Ihr Verdienst.

Was kostet es, sich als Makler selbstständig zu machen?

Für die Gründung einer eigenen Maklerfirma sollten Sie mit einem Startkapital von etwa 10.000 Euro rechnen. Diese Summe deckt Kosten für die Gewerbeanmeldung, Marketing, Website, Versicherungen (z. B. Berufshaftpflicht) und Büroausstattung ab. Hinzu kommen laufende Ausgaben für Weiterbildungen, Fachliteratur oder Software. Ein gut durchdachter Businessplan hilft, die Anfangsphase effizient zu gestalten und Investoren oder Banken von Ihrem Konzept zu überzeugen. Langfristig amortisieren sich die Startkosten, sobald erste Vermittlungsprovisionen erzielt werden.

Wie werde ich Immobilienmakler ohne Ausbildung?

Auch ohne klassische Berufsausbildung können Sie Immobilienmakler werden. Entscheidend ist die Maklererlaubnis nach § 34c GewO sowie ein gültiger Gewerbeschein. Danach können Sie sich selbstständig machen und auf eigene Rechnung arbeiten. Allerdings sollten Sie Ihr Wissen regelmäßig erweitern – etwa durch eine Weiterbildung für Immobilienmakler mit 34c-Zertifikat, wie sie von der Immobilien-Makler-Akademie angeboten wird. Zusätzlich besteht die gesetzliche Verpflichtung, mindestens 20 Zeitstunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren nachzuweisen (§ 15b MaBV). Durch gezielte Schulungen in Recht, Bewertung und Vertrieb erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen deutlich.

Welchen Abschluss haben die meisten Immobilienmakler?

Viele erfolgreiche Immobilienmakler verfügen über kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Abschlüsse. Häufige Studienrichtungen sind Marketing, Finanzen, Psychologie, Wirtschaft oder Immobilienmanagement. Auch ein Studium ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber es kann das Verständnis für Marktmechanismen und Kundenbedürfnisse vertiefen. Alternativ bietet sich eine berufsbegleitende Weiterbildung oder ein IHK-Lehrgang an, um sich Fachwissen anzueignen und das eigene Profil zu schärfen.

Wer darf Makler sein?

Grundsätzlich kann jede volljährige, zuverlässige Person Immobilienmakler werden, sofern sie die Voraussetzungen des § 34c GewO erfüllt. Der Beruf ist nicht geschützt, was bedeutet, dass sowohl Quereinsteiger als auch erfahrene Kaufleute in die Branche einsteigen können. Voraussetzung ist lediglich die behördliche Erlaubnis und die Erfüllung der Weiterbildungspflicht gemäß MaBV. Wer Engagement, Kommunikationsstärke und Marktkenntnis mitbringt, kann sich als Makler erfolgreich etablieren – ob angestellt oder selbstständig.

Quellen:

Gewerbeordnung § 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung

Neuregelungen für Immobilienverwalter und Makler im Gewerberecht zum 01.08.2018

Makler-Weiterbildung zur Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht; Von Reinhold Pachowsky · 2021; ISBN:9783754333815, 375433381X

Immobilienmakler Grundlagen Strategien Entwicklungspotentiale; Von Ralf Sorg · 2022; ISBN:9783415072329, 3415072320

Immobilien-Makler 1 Weiterbildungspflicht; Von Reinhold Pachowsky · 2022; ISBN:9783756230198, 3756230198

Makler-Ausbildungsbuch Von Reinhold Pachowsky · 2019; ISBN:9783749408498, 3749408491

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