Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach §34c GewO und §15b MaBV – Gesetzliche Vorgaben, Nachweise und Praxislösungen

Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht als Immobilienmakler gemäß §34c GewO und §15b MaBV – flexibel, online oder per Webinar. Erfahren Sie alles über Fristen, Ausnahmen, anerkannte Themen und kostenlose Weiterbildungsangebote.

Als Inhaber einer Makler- oder Verwaltererlaubnis unterliegen Sie der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach §34c GewO und §15b MaBV. Innerhalb von drei Kalenderjahren müssen Sie 20 Stunden Weiterbildung je Tätigkeitsbereich absolvieren. Wer sowohl als Makler als auch als Wohnimmobilienverwalter tätig ist, muss insgesamt 40 Stunden Weiterbildung nachweisen. Diese Makler Weiterbildungspflicht gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Tätigkeit aktiv ausüben oder eine sogenannte Schubladenerlaubnis besitzen. Verstöße gegen die Weiterbildungsverpflichtung Immobilienmakler können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben.

Die Immobilien-Makler-Akademie bietet praxisorientierte und zertifizierte Online-Kurse an, mit denen Immobilienmakler ihre Weiterbildungspflicht gemäß §34c GewO und MaBV flexibel, rechtssicher und effizient erfüllen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesetzliche Grundlage: §34c GewO und §15b MaBV regeln die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler.
  • Zeitraum: 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren pro Tätigkeitsbereich, bei Doppelerlaubnis 40 Stunden.
  • Formate: Präsenz, E-Learning, Inhouse-Schulung oder Webinar – auch Weiterbildungspflicht Immobilienmakler online möglich.
  • Ausnahmen: Nur bei frisch abgeschlossener Berufsausbildung oder nachweislich gleichwertiger Qualifikation.
  • Nachweise: Teilnahmebestätigungen und Zertifikate müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.
  • Nicht anerkannt: Marketing- oder Vertriebsseminare ohne Verbraucherschutzbezug.
  • Ziel: Fachliche Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit im Makleralltag.
  • Tipp: Die Immobilien-Makler-Akademie bietet zertifizierte Online-Kurse und Webinare, mit denen Makler ihre MaBV Weiterbildungspflicht flexibel und rechtssicher erfüllen können.

Gesetzliche Grundlagen der Weiterbildungspflicht Immobilienmakler

Die Weiterbildungspflicht 34c GewO in Verbindung mit der MaBV Weiterbildungspflicht regelt genau, wer und in welchem Umfang sich weiterbilden muss. Nach §34c Abs. 2a GewO i.V.m. §15b MaBV sind Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter und ihre unmittelbar mitwirkenden Beschäftigten verpflichtet, innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Wer beide Erlaubnisse besitzt, fällt unter die Weiterbildungspflicht 34c doppelt, also 40 Stunden.

Die Weiterbildungspflicht Immobilienmakler IHK wird von vielen IHK-Kammern überwacht; einige bieten auch anerkannte Kurse an. Wichtig: Auch gesetzliche Vertreter juristischer Personen müssen sich regelmäßig fortbilden. Nur Mitarbeiter ohne Bezug zur erlaubnispflichtigen Tätigkeit (z. B. Buchhaltung, Personal) sind ausgenommen.

Ziel der MaBV Weiterbildungspflicht

Die MaBV Weiterbildungspflicht dient der Qualitätssicherung, dem Verbraucherschutz und der fachlichen Kompetenz in der Immobilienbranche. Durch die Weiterbildung für Makler sollen Sie in der Lage sein, Kunden rechtssicher zu beraten, gesetzliche Änderungen korrekt umzusetzen und Risiken zu vermeiden. Themen wie Mietrecht, Energieausweis, Geldwäscheprävention, Compliance, Digitalisierung oder Vertragsgestaltung sind zentrale Bestandteile der Weiterbildung gemäß MaBV.

Nicht anerkannt werden Inhalte, die lediglich Marketing- oder Vertriebszwecken dienen – etwa Social-Media-Strategien oder Leadgenerierung. Diese Bereiche zählen nicht zur Weiterbildungspflicht nach 34c GewO, da sie keinen direkten Verbraucherschutzbezug haben.

Betroffene Personengruppen

Immobilienmakler

Für Immobilienmakler gilt die Weiterbildungspflicht 34c GewO unmittelbar. Sie müssen 20 Stunden innerhalb von drei Jahren nachweisen. Wer zusätzlich als Wohnimmobilienverwalter tätig ist, fällt unter die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter – also 40 Stunden insgesamt.

Auch bei „Schubladenerlaubnissen“ bleibt die Verpflichtung bestehen. Die Makler Weiterbildungspflicht betrifft zudem alle Mitarbeitenden, die direkt an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken, etwa Sachbearbeiter oder Kundenberater.

Wohnimmobilienverwalter

Auch Wohnimmobilienverwalter unterliegen der MaBV Weiterbildungsverpflichtung. Sie müssen regelmäßig 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren absolvieren, um den Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung Weiterbildungspflicht gerecht zu werden.

Beschäftigte

Mitarbeitende, die unmittelbar an der Ausübung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten beteiligt sind, etwa in der Objektverwaltung, Kundenbetreuung oder im Verkauf, fallen ebenfalls unter die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler.

Umfang und Nachweis der 34c Weiterbildungspflicht

Die Weiterbildungspflicht 34c online erlaubt flexible Lernformen: Präsenzseminare, begleitete E-Learning-Kurse, Webinare oder Inhouse-Trainings sind anerkannt, sofern sie die Qualitätsanforderungen der Anlage 2 MaBV erfüllen. Für viele Teilnehmer bietet die Weiterbildungspflicht Immobilienmakler Webinar-Variante eine besonders praxisnahe und zeitsparende Lösung.

Sie müssen Ihre Teilnahme nachweislich dokumentieren – mit Zertifikat, Datum, Thema, Anbieter und Stundenumfang. Diese Nachweise müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Ablauf und Fristen der Weiterbildungspflicht

Der erste Weiterbildungszeitraum beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die Erlaubnis erteilt wurde. Wer 2023 seine Erlaubnis erhalten hat, muss bis zum 31. Dezember 2025 die 20 Stunden Weiterbildung vollständig nachweisen.

Die Weiterbildungspflicht 34c GewO online kann in verschiedenen Formaten erfüllt werden – Sie können alle Stunden in einem Jahr absolvieren oder sie gleichmäßig über drei Jahre verteilen. Wichtig ist, dass Sie spätestens am Ende des dritten Jahres die Gesamtsumme nachweisen können.

Anerkannte Themen der MaBV Weiterbildungspflicht

Die Inhalte richten sich nach Anlage 1 MaBV und umfassen u. a.:

  • Rechtliche Grundlagen (BGB, MaBV, GewO)
  • Mietrecht, WEG-Recht, Maklerrecht
  • Verbraucherschutz und Informationspflichten
  • Energieausweis und Nachhaltigkeit
  • Dokumentation und Datenschutz

Nicht anerkannt sind rein marketingbezogene Maßnahmen. Damit die Stunden angerechnet werden, müssen Themen klar dem Kundeninteresse und der Pflicht nach §15b MaBV dienen.

Formate und Ausnahmen

Die Weiterbildungspflicht Immobilienmakler online erlaubt E-Learning-Angebote mit Lernerfolgskontrolle, die eine gleichwertige Anerkennung wie Präsenzkurse bieten. Beliebt sind MaBV Webinare, weil sie flexibel, praxisorientiert und bundesweit zugänglich sind.

Es gibt allerdings auch Weiterbildungspflicht Immobilienmakler Ausnahmen: Wer nachweislich innerhalb der letzten drei Jahre eine relevante Berufsqualifikation (z. B. Immobilienkaufmann/-frau oder Immobilienfachwirt) abgeschlossen hat, ist erst drei Jahre nach dem Abschluss weiterbildungspflichtig.

Kostenlose und geförderte Angebote

Viele Anbieter bieten mittlerweile Weiterbildungspflicht Immobilienmakler kostenlos oder durch Förderprogramme stark vergünstigt an. Über IHK, Bildungsgutscheine oder Branchenträger können Sie teilweise kostenlose Webinare nutzen. Besonders gefragt sind Weiterbildungspflicht Immobilienmakler IHK Online-Kurse, da sie zertifiziert, anerkannt und flexibel absolvierbar sind.

Praktische Tipps für Ihre MaBV Weiterbildungsstrategie

  1. Prüfen Sie, welche Erlaubnisse Sie haben – die Weiterbildungspflicht Makler gilt getrennt für jeden Bereich.
  2. Planen Sie Ihre Stunden rechtzeitig im Dreijahreszyklus.
  3. Nutzen Sie MaBV Weiterbildung online-Formate mit digitalem Nachweis.
  4. Achten Sie auf eine korrekte Dokumentation der Lernerfolge.
  5. Bewahren Sie alle Zertifikate mindestens fünf Jahre auf.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wer die Weiterbildungspflicht Immobilienmakler ignoriert, riskiert Bußgelder und den Verlust der Erlaubnis. Auch gesetzliche Vertreter, die ihre Pflicht versäumen, dürfen keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausüben. Die Behörden prüfen regelmäßig, ob die Weiterbildungspflicht 34c GewO eingehalten wurde.

Fazit: Weiterbildungspflicht als Qualitätsmerkmal

Die Weiterbildungspflicht Immobilienmakler ist mehr als nur eine gesetzliche Auflage – sie ist ein zentrales Instrument, um die Qualität der Branche zu sichern. Durch regelmäßige Schulungen bleiben Sie rechtlich auf dem neuesten Stand, stärken Ihre Marktposition und erhöhen das Vertrauen Ihrer Kunden.

Die Immobilien-Makler-Akademie bietet anerkannte MaBV Online-Kurse, IHK-zertifizierte Webinare und praxisnahe Schulungen an, mit denen Sie Ihre Weiterbildungspflicht 34c online flexibel und rechtssicher erfüllen können.

Häufige Fragen zur Weiterbildungspflicht Immobilienmakler

Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet?

Zur Weiterbildung verpflichtet sind alle Personen, die im Versicherungs- oder Immobilienbereich gewerblich tätig sind und eine Erlaubnis nach § 34d oder § 34c Gewerbeordnung besitzen. Dazu zählen Versicherungsvermittler (Makler und Vertreter), Versicherungsberater, gebundene Vermittler sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Angestellte. Für Immobilienmakler gilt die Weiterbildungspflicht nach § 15b MaBV, die besagt, dass innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden müssen. Ziel dieser Regelung ist die Sicherstellung von Qualität, Verbraucherschutz und aktueller Fachkompetenz in der Branche. Auch Maklerinnen und Makler mit einer sogenannten „Schubladenerlaubnis“ – also ohne aktive Tätigkeit – unterliegen grundsätzlich dieser Pflicht, sofern sie Dienstleistungen am Markt anbieten oder Mitarbeitende beschäftigen.

Welche Qualifikationen brauche ich als Immobilienmakler?

Um als Immobilienmakler tätig zu werden, ist in Deutschland keine klassische Ausbildung zwingend erforderlich, da der Beruf nicht gesetzlich geschützt ist. Allerdings wird für die Ausübung eine behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO benötigt. Diese setzt persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und den Nachweis der Sachkunde voraus. Viele erfolgreiche Makler absolvieren darüber hinaus eine Weiterbildung oder einen Lehrgang, beispielsweise bei einer IHK oder spezialisierten Bildungsakademie, um ihre Fachkenntnisse in Immobilienbewertung, Vertragsrecht, Marketing und Kundenberatung zu vertiefen. Eine regelmäßige Weiterbildung ist zudem gesetzlich vorgeschrieben, um die Qualifikation langfristig zu sichern und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Welche Verpflichtungen hat ein Makler?

Ein Immobilienmakler ist verpflichtet, seine Tätigkeit mit Sorgfalt, Transparenz und Wahrhaftigkeit auszuüben. Dazu zählt insbesondere die Pflicht, Käufer und Verkäufer umfassend über alle relevanten Fakten einer Immobilie zu informieren. Hierzu gehören Angaben zu Lage, Baujahr, Zustand, Mängeln, baurechtlichen Einschränkungen sowie Energiekennwerten. Zudem muss der Makler im Rahmen seiner gesetzlichen Aufklärungspflicht sämtliche ihm bekannten Umstände offenlegen, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sein können. Auch die Dokumentationspflichten nach der MaBV und die ordnungsgemäße Verwaltung von Kundengeldern gehören zu seinen zentralen Aufgaben. Verstöße gegen diese Pflichten können Schadensersatzforderungen oder den Entzug der Maklererlaubnis nach sich ziehen.

Wie lange gilt § 34c GewO?

Die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) gilt grundsätzlich unbefristet, solange keine Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen vorliegen. Allerdings besteht eine kontinuierliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren, um die fachliche Eignung aufrechtzuerhalten. Diese Pflicht betrifft nicht nur Makler, sondern auch Wohnimmobilienverwalter, die nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) tätig sind. Die Nachweise über absolvierte Weiterbildungsstunden müssen fünf Jahre aufbewahrt und auf Anfrage den Behörden oder Auftraggebern vorgelegt werden. Wird die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt, drohen Bußgelder und gegebenenfalls der Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Besteht eine Pflicht zur Weiterbildung?

Für Arbeitnehmer besteht in der Regel keine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht, es sei denn, sie sind in einem regulierten Beruf tätig, wie etwa im Immobilien- oder Versicherungswesen. Hier greift die MaBV-Weiterbildungspflicht, die auch für Angestellte gilt, die in der Beratung oder Vermittlung tätig sind. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, ihren Mitarbeitenden entsprechende Schulungsangebote zu ermöglichen. Zwar kann eine Weiterbildung nicht einseitig angeordnet werden, sie ist jedoch in bestimmten Branchen Voraussetzung für die Berufsausübung. Unternehmen, die ihre Beschäftigten regelmäßig weiterbilden, sichern langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit und vermeiden rechtliche Risiken.

Wie lehne ich eine Schulungsmöglichkeit ab?

Eine Schulungsablehnung sollte stets wertschätzend und professionell formuliert werden. Statt das Wort „ablehnen“ direkt zu verwenden, empfiehlt es sich, auf Formulierungen wie „momentan nicht möglich“ oder „zu einem späteren Zeitpunkt geplant“ zurückzugreifen. Dadurch wird vermieden, dass die Absage persönlich wirkt oder als Desinteresse interpretiert wird. Wichtig ist, den Grund der Entscheidung sachlich darzulegen – etwa zeitliche Engpässe, Budgetbeschränkungen oder eine bereits absolvierte Fortbildung. Gleichzeitig sollte die Bereitschaft zur Weiterbildung zu einem späteren Zeitpunkt signalisiert werden. Ein respektvoller Umgang fördert das gegenseitige Vertrauen und hält zukünftige Weiterbildungsmöglichkeiten offen.

Wer darf Immobilienmakler sein?

Grundsätzlich kann jede volljährige, zuverlässige Person mit geordneten Vermögensverhältnissen und einer behördlichen Erlaubnis nach § 34c GewO als Immobilienmakler arbeiten. Eine formale Ausbildung ist nicht erforderlich, doch fundierte Fachkenntnisse in Recht, Bewertung und Marktanalyse sind unerlässlich für den beruflichen Erfolg. Viele Makler entscheiden sich daher für eine zertifizierte Weiterbildung, etwa bei der IHK oder der Immobilien-Makler-Akademie, um ihre Professionalität zu steigern und Vertrauen bei Kunden aufzubauen. Auch Quereinsteiger aus Branchen wie Finanzen, Bauwesen oder Vertrieb finden hier einen erfolgreichen Zugang zur Immobilienwirtschaft.

Wie viel verdient ein Immobilienmakler?

Das Einkommen eines Immobilienmaklers hängt stark von Erfahrung, Standort und Marktlage ab. Berufseinsteiger verdienen im Durchschnitt rund 36.000 Euro brutto im Jahr, während erfahrene Maklerinnen und Makler mit etabliertem Kundenstamm und hochwertigen Objekten bis zu 70.000 Euro oder mehr jährlich erzielen können. In gefragten Städten wie München, Hamburg oder Frankfurt liegen die Durchschnittsgehälter deutlich höher, vor allem wenn Verkaufsprovisionen oder Gewinnbeteiligungen hinzukommen. Selbstständige Makler können ihr Einkommen durch gezieltes Marketing, Spezialisierung auf bestimmte Objektarten und kontinuierliche Weiterbildung erheblich steigern.

Was ist der Unterschied zwischen einem Immobilienfachwirt und einem Immobilienmakler?

Der Immobilienfachwirt (IHK) ist eine anerkannte Aufstiegsweiterbildung, die vertiefte betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse vermittelt. Sie richtet sich in der Regel an ausgebildete Immobilienkaufleute oder erfahrene Makler, die Führungsverantwortung übernehmen möchten. Ein Immobilienmakler hingegen kann auch ohne formale Ausbildung tätig werden, benötigt aber die behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO. Während der Fachwirt stärker auf Management, Controlling und Personalführung ausgerichtet ist, konzentriert sich der Makler auf die Vermittlung, Bewertung und Vermarktung von Immobilien. Beide Berufsbilder ergänzen sich und können – je nach Karriereziel – sinnvoll kombiniert werden.

Welche Sorgfaltspflichten hat ein Immobilienmakler?

Ein Immobilienmakler unterliegt strengen Sorgfalts- und Informationspflichten gegenüber seinen Auftraggebern und Kunden. Er muss sicherstellen, dass alle Angaben zu einer Immobilie vollständig, korrekt und überprüfbar sind. Dazu gehört die Offenlegung von Bauunterlagen, Energieausweisen, Lasten, Grundbucheinträgen und möglichen Baumängeln. Zudem darf der Makler keine irreführenden Aussagen treffen oder wichtige Informationen zurückhalten. Bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen, darunter Schadensersatzforderungen. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, empfiehlt sich für Makler eine regelmäßige Weiterbildung gemäß § 15b MaBV, die sie über aktuelle rechtliche und fachliche Entwicklungen informiert.

Quellen:

§ 15b MaBV - Einzelnorm

Immobilien-Makler 1 Weiterbildungspflicht; Von Reinhold Pachowsky · 2022; ISBN:9783756230198, 3756230198

Makler-Weiterbildung zur Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht; Von Reinhold Pachowsky · 2021; ISBN:9783754333815, 375433381X

Immobilienmakler; Grundlagen Strategien Entwicklungspotentiale; Von Ralf Sorg · 2022; ISBN:9783415072329, 3415072320

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Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach §34c GewO und §15b MaBV – Gesetzliche Vorgaben, Nachweise und Praxislösungen

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