Online Seminar | 29.01.2025 | 10:00 bis 14:30 Uhr
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Die Renten- und Sozialversicherung unterscheidet zwischen:
• Selbstständigkeit
• Arbeitnehmer-ähnliche Selbstständigkeit und der
• Schein-Selbstständigkeit
Da die Sozialversicherung zum Bestreiten ihrer Ausgaben dringend Geld benötigt, bedient sie sich dem Zoll. Dieser ist Erfüllungsgehilfe und geht zuweilen radikal gegen Verdächtige vor. Die Razzia, die am 10.12.2024 bei einem bundesweit tätigen und sehr bekannten Franchiseunternehmen stattfand, zeugt davon. Mit weiteren derartigen Maßnahmen muss gerechnet werden.
Sicher Selbstständig
⚠️ Keine Angst vor Scheinselbstständigkeit ⚠️
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+ Digitales Handbuch (PDF, ca. 30 Seiten)
+ PowerPoint-Präsentation (PDF, ca. 30 Seiten)
+ Es gibt ausreichend Zeit für Ihre Fragen
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Als Teilnehmer unseres Online-Seminars erhalten Sie nicht nur wertvolles Wissen, sondern auch umfangreiche Unterlagen, um das Gelernte jederzeit nachzulesen und anzuwenden:
Diese Materialien stehen Ihnen direkt nach dem Seminar zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, die Inhalte nachhaltig in Ihrer täglichen Arbeit zu verankern.
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Die Beurteilung durch die Sozialversicherung kann erhebliche finanzielle Folgen haben, auch existenzgefährdende! Im Falle der arbeitnehmer-ähnlichen Selbstständigkeit für die Rentenversicherungspflicht des Maklers, im Fall der Schein-Selbstständigkeit für den Immobilienunternehmer.
Das Bundesozialgericht (BSG) betont in seinen statusrechtlichen Entscheidungen immer wieder, dass ein- und dieselbe Tätigkeit je nach konkreter Ausgestaltung entweder als sozialversicherungspflichtige (und damit beitragspflichtige) Beschäftigung oder als selbst-ständige Tätigkeit ausgeübt und somit unterschiedlich bewertet werden kann. Von daher bleibt es eine Einzelfallentscheidung, was den Beteiligten klare Handhabungen enorm erschwert. Letztendlich kommt es auf die Auslegung jedes einzelnen Richters an.
Da es in Deutschland 68 Sozialgerichte, 14 Landessozialgerichte und ein Bundessozialgericht (in Kassel) gibt, fällt eine Einschätzung äußerst schwer. Entscheidend bei der Beurteilung ist nicht nur die vertragliche Gestaltung zwischen dem Immobilienunternehmer und dem Makler, sondern auch die Umsetzung der vertraglichen Vereinbarung in die Praxis.
Das BSG betont ferner, dass es die Beteiligten über die Ausgestaltung des jeweiligen Vertrags und der Wortwahl nicht in der Hand haben, den Eintritt in die Sozialversicherungspflicht zu vermeiden. Von daher sind unbedingt die aus der Anlage ersichtlichen Kriterien zu beachten.
In diesem Webinar erfahren Sie, welche Kriterien für eine arbeitnehmer-ähnliche Selbstständigkeit und einer Schein-Selbstständigkeit sprechen und wie Sie das Risiko minimieren können.
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Dieses Seminar richtet sich an:
Das Seminar ist weniger relevant für:
Dieses Seminar bietet praxisorientiertes Wissen und konkrete Handlungsempfehlungen, um rechtliche Sicherheit zu gewinnen – ideal für alle, die in der Immobilienbranche Verantwortung tragen.
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