Online Seminar | 29.01.2025 | 10:00 bis 14:30 Uhr
pauschal
349,00 €
zzgl. MwSt.
Die Renten- und Sozialversicherung unterscheidet zwischen:
• Selbstständigkeit
• Arbeitnehmer-ähnliche Selbstständigkeit und der
• Schein-Selbstständigkeit
Da die Sozialversicherung zum Bestreiten ihrer Ausgaben dringend Geld benötigt. Bedient sich dem Zoll. Dieser ist Erfüllungsgehilfe und geht zuweilen radikal gegen Verdächtige vor. Die Razzia, die am 10.12.2024 bei einem bundesweit tätigen und sehr bekannten Franchiseunternehmen stattfand, zeugt davon. Mit weiteren derartigen Maßnahmen muss gerechnet werden.
Die Beurteilung durch die Sozialversicherung kann erhebliche finanzielle Folgen haben, auch existenzgefährdende! Im Falle der arbeitnehmer-ähnlichen Selbstständigkeit für die Rentenversicherungspflicht des Maklers, im Fall der Schein-Selbstständigkeit für den Immobilienunternehmer
Das Bundesozialgericht (BSG) betont in seinen statusrechtlichen Entscheidungen immer wieder, dass ein- und dieselbe Tätigkeit je nach konkreter Ausgestaltung entweder als sozialversicherungspflichtige (und damit beitragspflichtige) Beschäftigung oder als selbst-ständige Tätigkeit ausgeübt und somit unterschiedlich bewertet werden kann. Von daher bleibt es eine Einzelfallentscheidung, was den Beteiligten klare Handhabungen enorm erschwert. Letztendlich kommt es auf die Auslegung jedes einzelnen Richters an.
Da es in Deutschland 68 Sozialgerichte, 14 Landessozialgerichte und ein Bundessozialgericht (in Kassel) gibt, fällt eine Einschätzung äußerst schwer. Entscheidend bei der Beurteilung ist nicht nur die vertragliche Gestaltung zwischen dem Immobilienunternehmer und dem Makler, sondern auch die Umsetzung der vertraglichen Vereinbarung in die Praxis.
Das BSG betont ferner, dass es die Beteiligten über die Ausgestaltung des jeweiligen Vertrags und der Wortwahl nicht in der Hand haben, den Eintritt in die Sozialversicherungspflicht zu vermeiden. Von daher sind unbedingt die aus der Anlage ersichtlichen Kriterien zu beachten.
In diesem Webinar erfahren Sie, welche Kriterien für eine arbeitnehmer-ähnliche Selbstständigkeit und einer Schein-Selbstständigkeit sprechen und wie Sie das Risiko minimieren können.
Dieses Webinar spricht Immobilienunternehmer an, die mit mehrerer vermeintlich selbst-ständigen Maklern ein Büro teilen, insbesondere Franchise- und Lizenzunternehmen.
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