Die ImmoWertV ist DIE Grundlage für die Marktwertermittlung! Für die Ermittlung des Marktwertes sind die Regelungen der ImmoWertV grundsätzlich einzuhalten.
Neben der ImmoWertV gibt es derzeit 5 Einzelrichtlinien mit weitergehenden Hinweisen und Empfehlungen für die Wertermittlung.
Mit der neuen ImmoWertV 21 werden sowohl die ImmoWertV 2010 als auch die 5 Einzelrichtlinien abgelöst. Das Wertermittlungsrecht wird aus einem Guss neu geregelt.
Damit wir wissen, was da im Einzelnen in der Praxis auf uns zukommen wird, habe ich den Experten Sebastian Drießen von der Firma Sprengnetter in die Makler-Sprechstunde eingeladen. - Maklersprechstunde vom 23.11.2021
Unter folgendem Link finden Sie die Seminarunterlagen (Präsentation & Beispielsachverständigenvertrag von Sprengnetter) zum downloaden:
Download: https://bit.ly/ms-immowertv-2021
Diesen Beispielsachverständigenvertrag setzt Sprengnetter selber (individualisiert) bei Gutachtenaufträgen ein. Für diesen Beispielsachverständigenvertrag übernehmen wir allerdings keine Haftung und empfehlen grundsätzlich einen Fachanwalt zur Beratung hinzuzuziehen (alles ohne Gewähr).
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