Michael Pellinghoff erklärt Sachwertverfahren Normierung in den §§ 21 - 23 ImmoWertV; für Grundstücke, die vorrangig der renditeunabhängigen Eigennutzung dienen; Ermittlung basiert auf der Grundlage des (marktüblichen) Substanzwertes; Zusammensetzung des Substanzwertes aus den auf dem Grundstück vorhandenen baulichen und nicht baulichen Anlagen sowie dem Bodenwert & Berücksichtigung des Marktverhältnisse durch Sachwertfaktoren (=Marktanpassungsfaktor).